Hier finden Sie nur unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Free Mountain GmbH für Bestellungen von NIO Cocktails
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen.
Einkaufsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden im einzelnen Geschäftsfall von der Free Mountain GmbH (im Folgenden „FREE“) schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung.
Hat der Kunde mit der Free Mountain GmbH darüberhinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen (z.B. Getränkebezugsverträge), so wird ausdrücklich vereinbart, dass diese AGB nur soweit gelten, als sie nicht mit dem Vertragsinhalt in Widerspruch stehen.
2. Angebote, Zusagen
Schriftliche Angebote von der Free Mountain GmbH sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet. Mündliche Angebote bzw. mündliche Zusagen von Free Mountain GmbH Mitarbeitern sind nur dann wirksam, wenn sie von der Free Mountain GmbH schriftlich bestätigt werden.
5. Bestellungen
Bestellungen werden in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.
6. Preise und Rabatte
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern, allfälligem Gebindepfand sowie allfälliger Nebenkosten (insb. Frachtkosten, Verpackungsmaterial, Reisekosten). Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive aller Steuern und Gebindepfand. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.
7. Lieferungen und Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind mittels Überweisung auf das Bankkonto von der Free Mountain GmbH möglich. Zahlungen haben, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. der Free Mountain GmbH behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Darüber hinaus ist der Free Mountain GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, Lieferungen bis zur Bezahlung der Rückstände gänzlich zu verweigern.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Aufrechnung von Forderungen von der Free Mountain GmbH mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Free Mountain GmbH schriftlich anerkannt.
Die Free Mountain GmbH ist berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Rabatte einzubehalten und mit nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. Zahlungen durch den Kunden bzw. einbehaltene Rabatte werden nach der Tilgungsregel angerechnet.
Die Free Mountain GmbH liefert die bestellten Waren innerhalb von 10 Tagen ab Bestätigung der Bestellung an den Kunden. Die Free Mountain GmbH wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die Free Mountain GmbH für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Teillieferungen sind möglich und berechtigen die Free Mountain GmbH nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.
8. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist die Free Mountain GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden - begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12% Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von der Free Mountain GmbH bis zu € 40,-- an Mahnspesen verrechnet.
9. Teilzahlungen und Ratenzahlungen
Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.
10. Gewährleistung und Haftung
Sämtliche von der Free Mountain GmbH vertriebene Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde die Free Mountain GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Die Free Mountain GmbH behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Free Mountain GmbH. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht, ausschließlicher Gerichtstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Kitzbühel.
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